Parkplatzschwein ist keine Beleidigung

In Lambrechtshagen bei Rostock wurde 2012 ein Autofahrer ertappt, als er unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkte. Ein Mann in Begleitung seiner behinderten Freundin machte Fotos und titulierte den Fahrer als Parkplatzschwein. Später stellte er das Foto des Auos auf die Seite www.rollingplanet.net, Rubrik „Parkplatzschweine“. Der Fahrer klagte, verlor aber. Parkplatzschwein aheb in der Situation die Bedeutung „rücksichtslos parkend“ gehabt. Das sei keine Beleidigung (Az. 46 C 186/12)

Parkplatzschwein ist keine Beleidigung
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