Urteil: Behindertenparkplätze für Unberechtigte tabu

Autos, die unberechtigt auf Behindertenparkplätzen stehen, dürfen grundsätzlich abgeschleppt werden. Selbst wenn daneben weitere Behindertenparkplätze frei sind, müssen Fahrer ohne Schwerbehindertenausweis damit rechnen, dass ihr Wagen völlig zu Recht an den Haken genommen wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 5 K 369/11.NW) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt seinen Wagen vor einem Gericht auf einem der beiden freien Behindertenstellplätze geparkt. Eine Politesse versuchte vergeblich, den Fahrzeughalter im Gebäude ausfindig zu machen, und ließ das Auto dann abschleppen. Der Anwalt empfand das Abschleppen, für das die Behörde später 145 Euro verlangte, als unverhältnismäßig. Mit seiner Klage scheiterte er allerdings. Denn nach Ansicht der Richter dürfen unberechtigt auf Behindertenparkplätzen abgestellte Fahrzeuge sofort weggeschafft werden, da Berechtigten der ihnen vorbehaltene Parkraum unbedingt und uneingeschränkt zur Verfügung stehen müsse. ( dpa)

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